Neue Regelungen für Personalratssitzungen und Personalversammlungen mit der Änderung des LPersVG ermöglicht (24.09.2020)
(Markus Penner) Das Innenministerium hat mit dem Rundschreiben mit dem Aktenzeichen: 0350-0001#2020/0007-0301 311 auf das inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlichte Dritte Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes hingewiesen, mit dem Video- und Telefonkonferenzen für einen Übergangszeitraum bis 28. Februar 2021 gesetzlich legitimiert und das bislang per Rundschreiben zugelassene schriftliche Umlaufverfahren übergangsweise gesetzlich verankert werden.