BVJ-Reform, Kostendämpfungspauschale, Attestpflicht und Energiepauschale für Schüler (29.01.2023)
(Harry Wunschel) Obwohl einige Punkte der BVJ-Reform von den BBS-Lehrkräften positiv aufgenommen wurden, überwiegt deutlich der Ärger über verpasste Chancen und die vielen Umsetzungsprobleme. Um zentrale Forderungen zur BVJ-Reform in die Schulverwaltung und den bildungspolitischen Raum transportieren zu können, möchte der vlbs Ihre Erfahrungen mit der BVJ-Reform aus diesem Schuljahr kennenlernen. Dazu lädt der BV Vorderpfalz mit dem Fachausschuss BVJ zu einer landesweiten Veranstaltung am 23.02.2023 ins Kerschensteiner Berufsbildungszentrum in Ludwigshafen ein. Der vlbs freut sich auf Ihr Kommen, die Fahrtkosten werden erstattet.
Der Ärger der verbeamteten Lehrkräfte über die jährlich bis zu 300 € Kostendämpfungspauschale (KDP) ist groß. Zum letzten Delegiertentag im September 2022 gab es allein drei Anträge zu ihrer Abschaffung, aus dem BV Trier, dem BV Vorderpfalz und dem OV Koblenz. Im Landtag wurde sogar ein parlamentarisches Anhörungsverfahren zur KDP durchgeführt. Mit den Stimmen der Ampelkoalition wurde jedoch deren Abschaffung Ende letzten Jahres abgelehnt. Jetzt ist eine Online-Petition bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz durch die Vorsitzende des dbb-Kreisverbandes Westerwald, Monika Petroschka, gestartet worden.
Wenn Sie mitmachen möchten: Die Mitzeichnungsfrist der Petition für die ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und entsprechende Änderung der Beihilfeverordnung endet am 08.03.2023. Zur Mitzeichnung müssen persönliche Daten angegeben werden, die jedoch nicht im Netz veröffentlicht werden. Mitzeichnende werden nur zahlenmäßig erfasst.
https://www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/ersatzlose-abschaffung-der-kostendaempfungspauschale-kdp-und-entsprechende-aenderung-der-beihilfeverordnung-und-des-landesbeamtengesetz/
Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass eine generelle Attestpflicht bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers, z. B. bei Klausuren bzw. Klassenarbeiten oder ab dem ersten Fehltag, nicht möglich ist. Nach § 23 Berufsschulordnung muss die Schülerin oder der Schüler die Gründe des Fehlens nur ggf. schriftlich darlegen. Die Regelung der Berufsschulordnung darf nicht als „Disziplinarmaßnahme“ eingesetzt werden. Ärzte sind deshalb auch nicht verpflichtet, in diesen Fällen Schulunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen.
Zusätzlich verkompliziert die generelle Ausstellung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei gesetzlich Krankenversicherten das Entschuldigungswesen. Diese Bescheinigungen können nur vom Arbeitgeber, nicht von der Schule angefragt werden. Existiert bspw. bei Vollzeitschülern kein Arbeitgeber, ist die Schule auch nicht berechtigt, elektronische Schulunfähigkeitsbescheinigungen anzufragen. Stellt die Arztpraxis keine Papierversion aus, so kann nach Aussage aus dem Bildungsministerium von den Schülern nur eine Selbstauskunft verlangt werden.
Die Schulen sollen zum Stichtag 01.12.2022 Name, Vorname und Geburtsdatum (nur diese Daten!!!) für die Schülerinnen und Schüler der Fachschulen (inklusive Berufsfachschule Pflege), der Höheren Berufsfachschule und der Berufsfachschule 3 bereithalten. Diese werden nach Aufforderung aus dem Bildungsministerium in den nächsten Wochen an das Ministerium gesendet, welches die Daten an den Bund weiterleitet.
Demnächst sind dann die Klassenleitungen gefordert, den betroffenen Schülerinnen und Schülern einen Brief mit den Zugangsdaten zum Bundesportal gegen Bestätigung auszuhändigen. Durch die Betroffenen müssen die fehlenden notwendigen Daten ergänzt werden, damit die Energiepreispauschale in Höhe von 200 € vom Bund ausgezahlt werden kann. Auch wenn bis zur Übergabe der Briefe noch einige Zeit vergehen wird, ist dem vlbs daran gelegen, dass die Lehrkräfte möglichst wenig Zusatzarbeit mit der Energiepreispauschale der betroffenen Schülerinnen und Schüler haben werden.