Brief des Bildungsministeriums zu Notenkonferenzen, Zeugnissen und Schüleranmeldungen
Die Zusammenfassung des Briefes vom vlbs-Landesvorsitzenden Harry Wunschel.
a) Notenkonferenzen:
Sinnvollerweise sollen Notenkonferenzen nicht nur in Präsenz unter Einhaltung aller Hygieneregeln stattfinden dürfen. Auch digitale Notenkonferenzen werden erlaubt. Jedoch dürfen in digitalen Notenkonferenzen keine geheimen Abstimmungen stattfinden. Die Zeiten der Quarantäne ohne eigentliche Krankheit werden den Schülerinnen und Schülern nicht als Fehltage gewertet. Da derzeit die schulische Präsenzpflicht aufgehoben ist, kann Schülerinnen und Schülern, die nicht zum Präsenzunterricht erscheinen, nicht sofort ein Fehltag eingetragen werden.