Personalratswahlen vom 5. bis 9. Mai – Liste 2 VLBS & VLW wählen!Bild Wahl

    Auch Ihre Stimme zählt: Liste 2 VLBS & VLW wählen!
    Bitte unterstützen Sie unsere Personalrats- und Verbandsarbeit und geben Sie uns Ihre Stimme für BPR und HPR!

    vlbs und VLW setzen sich ein für:

    • Entlastung der Lehrkräfte durch Schulsozialarbeit, Digital- und Schulassistenten
    • mehr Beförderungsstellen für den höheren und gehobenen Dienst
    • angemessene Bezahlung und nahtlose Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter
    • Reduzierung der Klassenmesszahl im BVJ
    • Erhalt des Beamtenstatus für alle Lehrkräfte
    • Reduzierung des Stundendeputats zum Abfedern der stetig steigenden Arbeitsbelastung
    • Fortführung des Altersteilzeitmodells
    • mehr Anrechnungsstunden für Funktionsträger und Erhöhung der 3/6-Pauschale
    • Reduzierung der überbordenden Statistik und BBS-spezifische Verwaltungsprogramme
    • Transparenz und Gleichbehandlung bei Versetzung und Beförderung
    • Berücksichtigung der schulartspezifischen Anforderungen in den berufsbildenden Schulen und BBS-Studienseminaren

    vlbs und VLW sind die Fachverbände für die berufsbildenden Schulen

    in Rheinland-Pfalz!

    Ihre Stimme zählt! Wählen Sie für BPR und HPR die BBS-Experten:

    Liste 2 VLBS & VLW

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    Gemeinsam stärker!

    Handyverbot an berufsbildenden Schulen? 05.05.2025

    (Harry Wunschel) Der vlbs spricht sich gegen ein generelles Verbot privater digitaler Endgeräte an berufsbildenden Schulen aus. Solche Geräte sind häufig in der beruflichen Ausbildung wie auch in den weiterführenden Schulformen unverzichtbare Werkzeuge für den Unterricht, da nicht überall schulische digitale Infrastruktur in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Aufgrund dessen sind viele Schülerinnen und Schüler auf ihre privaten Geräte angewiesen.

    Statt pauschaler Verbote plädiert der vlbs dafür, den sinnvollen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten vor Ort gemeinsam mit der Schulgemeinschaft zu regeln – etwa in Hausordnungen oder spezifischen Nutzungsordnungen der einzelnen BBS. Gleichzeitig muss die Medienbildung weiter gestärkt werden, um digitale Kompetenzen zu fördern und Fehlentwicklungen vorzubeugen.

    Ein pauschales Verbot würde insbesondere bei älteren Schülerinnen und Schülern, die sich oft eigenständig organisieren und für Prüfungen oder Projekte digital arbeiten, auf Unverständnis stoßen und wäre im Schulalltag kaum praktikabel.

    Beispielsweise kann es aber in den Klassen des BVJ, der BF und manchen Ausbildungsberufen sinnvoll sein, nicht nur die digitalen Endgeräte bei Klassenarbeiten einzusammeln, sondern auch das Schülerhandy in „Garagen“ im Unterricht zu parken, um die Aufmerksamkeit für den Unterricht sicherzustellen. In den Pausen ist die Handynutzung möglich, und für Notfälle kann die Erreichbarkeit sichergestellt werden. Schulische Regelungen für privat genutzte Tablets im Unterricht sind generell sinnvoll.

    Jedoch sind noch einige rechtliche Detailfragen zu klären und die Verantwortung bei Problemen darf nicht allein bei den Lehrkräften hängenbleiben. Das PL stellt Vorschläge für eine Smartphone-Verordnung auf der Homepage zu „Schule.Medien.Recht“ zur Verfügung: https://bildung.rlp.de/schulemedienrecht/fuer-die-praxis/musternutzungsordnung-smartphone