Personalratswahlen im Mai
(Markus Penner) Die vierjährige Amtszeit der Personalräte an berufsbildenden Schulen ist fast vorüber und Neuwahlen stehen im Mai an. Neben dem Haupt- und Bezirkspersonalrat werden auch die örtlichen Personalräte neu gewählt.
Damit die Neuwahlen, die in der Woche vom 05. bis 09. Mai 2025 stattfinden, organisatorisch reibungslos und juristisch korrekt ablaufen können, kümmern sich die Wahlvorstände. Diese bestehen aus drei Wahlberechtigten und jeweils drei Ersatzmitgliedern (§ 16 LPersVG) und werden spätestens Anfang Februar vom örtlichen Personalrat bestellt.