Tariferhöhung, Erfolg des vlbs und fobizz-Fortbildungen (29.01.2024)

    (Harry Wunschel) Das neue Besoldungsgesetz ist in der Verbändeanhörung, mit kleinen positiven Überraschungen. Ansonsten ist nicht nur Freude über die erreichten Gehaltserhöhungen erkennbar. Für noch höhere Löhne wären mehr Lehrkräfte bei den entscheidenden Demonstrationen notwendig gewesen, auch wenn der vlbs gut vertreten war.

    Neben den bereits bekannten Besoldungsanpassungen (1.800 € einmalig, 120 € monatliche Einmalzahlung von Januar bis Oktober 2024, +200 € ab November 2024 und +5,5 % ab Februar 2025) wird nun der Zeitpunkt der ersten Auszahlungen und Nachzahlungen bekannt, und zwar Ende Februar mit dem März-Gehalt.

    Weihnachtsgrüße (22.12.2023)

    Der vlbs wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit im Kreis der Familie, von Bekannten und Freunden.

    Genießen Sie die ruhigere Zeit, die viel zu schnell vorbei sein wird, und starten Sie gut und gesund ins neue Jahr 2024.

    Ihr vlbs

    Weihnachtsgruesse

    TARIFERGEBNIS wird auf Beamte ÜBERTRAGEN! (19.12.2023)

    (Harry Wunschel) In einer Videokonferenz vor den Ministerratsberatungen am Dienstag wurde von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen bestätigt:

    Das Tarifergebnis für die Landesangestellten wird auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und systemgerecht, also 1 : 1, übertragen. Die (rückwirkende) Auszahlung der Erhöhungen soll wegen notwendiger Programmierarbeiten Ende März 2024 erfolgen (Angestellte Ende Januar 2024).

    Im Einzelnen:

    • einmalige steuerfreie Zahlung von 1.800 €
    • für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € steuerfrei
    • zum 01.11.2024: Erhöhung der Grundgehälter um 200 €
    • zum 01.02.2025: weitere Anhebung um 5,5 %

    Vertretungskonzept, Kostenloser Zugang zu KI-Angeboten und Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte (19.12.2023)

    (Harry Wunschel) Nach dem Vorfall in Edenkoben und dem EPoS-Schreiben zur dringenden Notwendigkeit eines Vertretungskonzeptes wird derzeit in vielen berufsbildenden Schulen heftig diskutiert, wie unentschuldigtes Fehlen der Schülerinnen und Schüler ohne schuldhaftes Zögern zu den Eltern und Betrieben hin rechtssicher, aber auch schulisch machbar, gemeldet werden kann.

    Leider ist das Bildungsministerium nicht bereit, zumindest eine Rahmenkonzeption den Schulen zur Verfügung zu stellen. Es scheint nur gesichert, dass die Gesamtsituation bei unentschuldigten Fehlen des Schülers berücksichtigt werden muss. Dabei spielen auch Erfahrungswerte aus dem bisherigen Schülerverhalten eine wesentliche Rolle. Nur in Notfallsituationen ist ein sofortiges Handeln erforderlich. Ein generelles Abtelefonieren scheint nicht notwendig.

    2024 02

    Archiv2

    NEWSLETTER

    BvLB

    DBB 2