Tariferhöhung, Erfolg des vlbs und fobizz-Fortbildungen (29.01.2024)

    (Harry Wunschel) Das neue Besoldungsgesetz ist in der Verbändeanhörung, mit kleinen positiven Überraschungen. Ansonsten ist nicht nur Freude über die erreichten Gehaltserhöhungen erkennbar. Für noch höhere Löhne wären mehr Lehrkräfte bei den entscheidenden Demonstrationen notwendig gewesen, auch wenn der vlbs gut vertreten war.

    Neben den bereits bekannten Besoldungsanpassungen (1.800 € einmalig, 120 € monatliche Einmalzahlung von Januar bis Oktober 2024, +200 € ab November 2024 und +5,5 % ab Februar 2025) wird nun der Zeitpunkt der ersten Auszahlungen und Nachzahlungen bekannt, und zwar Ende Februar mit dem März-Gehalt.

    Die Höhe dieser Einmalzahlungen wird bei Teilzeit entsprechend der Arbeitszeit bestimmt, Altersteilzeit-Zuschläge bleiben außer Betracht. Die Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlungen entsprechend dem individuellen Ruhegehaltssatz. Für Lehrkräfte in Elternzeit ohne Dienstbezüge ist der letzte Arbeitstag vor Beginn der Elternzeit maßgeblich.

    • Sowohl die Familienzuschläge der Stufe 1 und 2 als auch die Allgemeine Zulagen (z. B. Studienrat) und Amtszulagen (z. B. A 15 Z) werden am 01.11.2024 um 4,76 % erhöht, ab 01.02.2025 um weitere 5,5 %. Dies gilt auch für die Mehrarbeitsvergütungen sowie kinder- bzw. pflegebezogenen Zuschläge für Versorgungsempfänger.
    • Aufgrund der Rechtsprechung zur Alimentation wird der Kinderzuschlag ab dem 3. Kind ab 01.01.2024 von 605 € auf 726 € angepasst (ohne weitere Steigerungen).
    • Neben den bereits für Anwärter bekannten Aufstockungen der Bezüge (+100 € ab 01.11.2024; + 50 € ab 01.02.2025) und der Inflationsausgleichsprämie (einmalig 1.000 €; 50 € monatlich von Januar bis Oktober 2024) werden die Anwärterbezüge ab 01.07.2024 um zusätzlich 60 € angehoben.
    • Die Zuschläge für Fachlehrkräfte und Studienräte im Pädagogischen Landesinstitut sowie Oberstudienräte als lehrbeauftragte Fachleiter werden ab 01.07.2024 um knapp 39 % von 53,26 € auf 74 € erhöht, für Studienräte als lehrbeauftragte Fachleiter von 79,89 € auf 111 €.

    Ein Erfolg für den vlbs ist die Anerkennung durch die Landesregierung, dass nicht nur die Anwärterbezüge, sondern auch die Einstiegsgehälter für Studienräte zu niedrig sind, und Rheinland-Pfalz mittlerweile den letzten Platz im Vergleich aller Bundesländer einnimmt. Dies beeinträchtigt massiv die dringende Werbung für das BBS-Lehramt.

    Ab 01.07.2024 wird nun die Einstiegserfahrungsstufe 3 für die Gehaltsgruppen A12, A13 und A14 gestrichen. Gleichzeitig wird die neue Einstiegsstufe 4 in diesen Gehaltsgruppen um 75 € erhöht. Dies bedeutet eine zusätzliche Gehaltsanhebung für die neuen Studienräte um mehr als 6,5 %. Die Gehälter der jungen Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Dienst sind, werden ebenso angepasst.

    Die Digitalkoordinatoren ihrer Schule können demnächst die notwendigen Zugangslinks für die Lehrkräfte anfordern. Gleichzeitig werden die freiwilligen fobizz-Fortbildungen in den Fortbildungskatalog des Pädagogischen Landesinstitutes (PL) aufgenommen, weshalb man sich auch über die Schule anmelden muss und beurlauben lassen kann.

    Auf der fobizz-Plattform werden angeboten:

    1. Online-Fortbildungen: Es werden für BBS derzeit 46 terminierte Online-Fortbildungen angeboten, dazu 3 Live-Webinare und 77 Aufzeichnungen von bereits durchgeführten Webinaren. Die terminierten Online-Fortbildungen befassen sich mit ChatGPT, KI-Assistenz und anderer digitalen Werkzeuge im Unterricht. Die datenschutzkonforme Nutzung von ChatGPT über fobizz ist etwas langsamer als die Originalversion.

    Die Nutzung der KI-Werkzeuge ist verstärkt auf den Fachunterricht bezogen, wobei nur allgemeinbildende Fächer vertreten sind. Die Webinare beinhalten ebenso aktuelle unterrichtliche Themen wie beispielsweise den Konflikt im Gaza-Streifen, Demokratiebildung, Cybermobbing, nachhaltige Entwicklung aber auch Themen zur Schulentwicklung.

    1. Digitale Tools & KI-Assistenz: Es finden sich KI-Assistenzsysteme zur Erstellung von Texten, Bildern, für die Umwandlung von Video/Ton in Text, für Gespräche mit berühmten Persönlichkeiten, zur Zusammenfassung der Inhalte von pdf-Dateien, zur Unterstützung von Korrekturen, zur Erstellung von Arbeitsblättern und Nutzung geeigneter Prompts.

    Unterrichtsinhalte können für Arbeitsblätter, Digitale Tafeln oder Webseite aufgearbeitet, kollaborative Tools für eine Pinnwand oder Umfrage genutzt werden. Es können zur Verbreitung im Netz Video-, Audio- und Bildschirm-Aufnahmen sowie Kurzlinks/QR-Codes erstellt werden. Virtuelle Klassenräume (max. 8 Tage Nutzung) sind ebenso wie Materialordner in der Cloud möglich.

    1. Unterrichtsmaterialien: Immer mehr methodische Unterrichtsmaterialien können auf der Plattform abgerufen werden.

    Obwohl der vlbs die 2,1 Mio. € teure fobizz-Lizenz begrüßt, muss jedoch festgestellt werden, dass für die fachwissenschaftlichen Fortbildungen in den beruflichen Fächern im PL nur ein kleiner Bruchteil dieser Gelder zur Verfügung stehen.

    Nach Kritik aus dem HPR konnte zumindest erreicht werden, dass 16 Online-Fortbildungen bis 30.06.2024, die für den BBS-Bereich geöffnet sind, nicht nur um 15:00 Uhr sondern 5 davon bereits um 9:00 Uhr beginnen. Dies schafft eine gerechtere Verteilung der Fortbildungsfreistellung im Unterrichtsalltag.