TARIFERGEBNIS wird auf Beamte ÜBERTRAGEN! (19.12.2023)

    (Harry Wunschel) In einer Videokonferenz vor den Ministerratsberatungen am Dienstag wurde von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen bestätigt:

    Das Tarifergebnis für die Landesangestellten wird auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zeit- und systemgerecht, also 1 : 1, übertragen. Die (rückwirkende) Auszahlung der Erhöhungen soll wegen notwendiger Programmierarbeiten Ende März 2024 erfolgen (Angestellte Ende Januar 2024).

    Im Einzelnen:

    • einmalige steuerfreie Zahlung von 1.800 €
    • für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € steuerfrei
    • zum 01.11.2024: Erhöhung der Grundgehälter um 200 €
    • zum 01.02.2025: weitere Anhebung um 5,5 %

    Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger werden die monatlichen steuerfreien Zahlungen von Januar bis Oktober 2024 entsprechend dem jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatz gezahlt.

    Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum frühestmöglichen Zeitpunkt einmalig steuerfrei 1.000 €. Von Januar bis Oktober 2024 werden 50 € monatlich steuerfrei gezahlt. Zum 01.11.2024 werden die Anwärterbezüge um 100 € erhöht und zum 01.02.2025 um weitere 50 €.

    Die prozentuale Steigerung der Gehälter ist für jede Gehaltsgruppe und -stufe unterschiedlich, insgesamt reicht die Spanne von 8 bis 16 Prozent. Die unteren Gehaltsgruppen sind nicht dargestellt.