Startchancenprogramm, Pflegeassistenz-/Pflegehilfe-Ausbildung und Schulcampus-Betreuung (07.09.2025)

    (Harry Wunschel) Insgesamt 12 Berufsbildende Schulen (siehe Newsticker 6-2024) mit ihren BVJ-Klassen hat das Bildungsministerium bestimmt, die nächsten 10 Jahre am Startchancenprogramm teilzunehmen. Der größte Teil der Bundesgelder fließt an die Schulträger; die Schulen haben jedoch im Rahmen des Chancenbudgets einen direkten Zugriff auf ca. 20.000 € jährlich. Die Zielvereinbarungen mit den Schulen werden in diesem Halbjahr geschlossen, der eigentliche Start wird im nächsten Halbjahr erwartet.

    Die Förderbedingungen für das Chancenbudget ähneln den Bedingungen für das C-Budget. Offiziell sind Basis-, demokratische und berufliche Kompetenzen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler zu fördern. Konkret soll die Unterstützung durch Supervisionen, Ferienangebote, Bewerbungstrainings und beruflicher Orientierung erfolgen. Ab Anfang nächsten Jahres sollen Lehrkräfte zusätzlich aus einem Pool an Fortbildungsveranstaltungen auswählen können. Gleichzeitig startet eine Schulleiterakademie, um Schulleitungshandeln in sozial schwierigem Umfeld zu professionalisieren und eine datengestützte Schulentwicklung voranzutreiben.

    Für die Verstärkung multiprofessioneller Teams sind jährlich ca. 70.000 € pro Schule vorgesehen, die vom Schulträger verwaltet werden. Dieses Geld kann beispielsweise für Schulsozialarbeit, Psychologen, Gesundheitskräfte oder Berufspädagogen ausgegeben werden. Zur baulichen Gestaltung einer lernförderlichen Umgebung stehen in den nächsten 10 Jahren für jede Startchancen-Schule knapp 1 Mio. € zur Verfügung. Im Förderzeitraum soll in jeder der Schulen eine Maßnahme durchgeführt werden. Der Eigenanteil der Schulträger soll bei 30 % liegen. Weitere Informationen: https://bildung.rlp.de/startchancen/

    Nach der Reformierung der Pflegeberufe hat der Bundesgesetzgeber die Kompetenz der Ausbildung für die Pflegeassistenz (derzeit noch Altenpflegehelfer/in als Ausbildung nach Landesgesetz) an sich gezogen. Nach dem bisherigen Referentenentwurf des Pflegeassistenzgesetz könnte die bisher einjährige Pflegehilfeausbildung auf 1,5 Jahre ausgeweitet werden. Die Anzahl der Unterrichtsstunden soll dann von 800 auf 1.050 Unterrichtsstunden angehoben werden. Die Finanzierung soll ähnlich dem Modell des Pflegeberufegesetzes erfolgen.

    Bei mindestens 5-jähriger praktischer Tätigkeit soll es möglich sein, die Pflegeassistenzausbildung auf 320 Unterrichtsstunden verkürzen zu können (was bei den fehlenden theoretischen Kenntnissen dieser Gruppe zumindest Fragen aufwirft). Eine Ausbildung ohne den Abschluss der Berufsreife wird in bestimmten Fällen ermöglicht.

    Unklar ist auch, ob außerhalb des Bundesgesetzes eine Bestandssicherung für unsere Fachpraxislehrkräfte ermöglicht werden kann, denn genauso wie im Pflegeberufegesetz wird zukünftig mindestens ein Bachelorstudium für die unterrichtspraktische Ausbildung verlangt.

    Der vlbs-Fachausschuss hat zahlreiche Unklarheiten aus dem Gesetzesentwurf herausgearbeitet und der HPR BBS hat daraus 12 Fragen an das Bildungsministerium weitergereicht. Der vlbs informiert sie über die weiteren Entwicklungen.

    Den Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetz finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegeassistenzausbildung-pflegeassistenzeinfuehrungsgesetz-pflasseinfg--242496

    Der HPR hatte die Bildungsministerin Frau Dr. Hubig in einem Brief gebeten, die durch eine stichprobenartige Erhebung des Bildungsministeriums mit den Hauptpersonalräten festgestellte deutlich höhere Belastung der Schulcampus-Betreuerinnen und -Betreuer in den berufsbildenden Schulen gegenüber anderen Schularten zum Anlass zu nehmen, mehr Anrechnungsstunden für BBS zur Verfügung zu stellen.

    Der Antwortbrief war leider sehr ernüchternd. Darin wird auf eine neue zu erarbeitende zweite Dienstvereinbarung zur Schulcampusbetreuung verwiesen, die auf eine, wie es heißt, ausgewogenere Verteilung der Arbeitsbelastung und besseren Unterstützung der Lehrkräfte abzielt. Leider wird in keinem Satz auf die notwendige Erhöhung der Anrechnungsstunden auch nur ansatzweise eingegangen. Vielmehr wird die zusätzliche Evaluation der Digitalkoordination eingefordert, um ein Gesamtbild zu erhalten. Doch nicht blenden lassen: Es geht dabei eher um eine Verschiebung bestehender Anrechnungsstunden.

    Das Antwortschreiben der Ministerin wird in den nächsten HPR-Mitteilungen veröffentlicht.

    2024 10

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