Fachschule für Sozialwesen, Personalplanung des Bildungsministeriums, Dienstvereinbarung Schulcampus und die neue Inklusionsschulordnung (14.06.2024)

    (Harry Wunschel) Noch fünf Wochen bis zu den Sommerferien, mal wieder die stressigste Zeit des Schuljahres. Erhalten Sie Ihre Gesundheit, um auch die wohlverdienten großen Ferien genießen können.

    Zu den Veränderungen in der Fachschule für Sozialwesen gibt es bis heute keine offiziellen Aussagen, und das gerade einmal 11 Wochen vor dem Beginn des neuen Schuljahres. Müssen wir uns mal wieder darauf einstellen, nur inoffizielle Neuerungen umzusetzen? Irgendwie peinlich.

    Nach der Personalplanung des Bildungsministeriums für das nächste Schuljahr soll die Schülerzahl in den öffentlichen BBSen landesweit um knapp 2.500 ansteigen. Dies ist die höchste prognostizierte Zunahme der Schülerzahlen seit über 15 Jahren. In diesem Zeitraum gab es überhaupt nur zwei Jahre, in denen Schülerzuwächse vorhergesagt wurden (2009/10: +763; 2016/17: +796).

    Als Hauptgründe werden die Zunahme der Zahl der Geflüchteten in den BBSen (insgesamt ca. 130 BVJ S-Klassen) und die Übernahme der kirchlichen Bischof-von-Weis-Schule durch die BBS Landstuhl (ca. 700 Schüler und über 30 Lehrkräfte) genannt. Jedoch soll auch die Berufsschülerzahl um 571 ansteigen. Für den Vollzeitbereich werden fast 1.881 mehr Schülerinnen und Schüler erwartet.

    Für die Bewältigung des Unterrichtsbedarfs im kommenden Schuljahr müssen ca. 130 Lehrkräftestellen neu besetzt werden. Die Personalisierung könnte schwierig werden, denn im Schuljahr 2022/23 gab es nur 95 Neuzugänge in den BBS-Studienseminaren, die jetzt ihre Prüfung machen; ganz unabhängig von den Fächerkombinationen dieser Anwärterinnen und Anwärter.

    Die Dienstvereinbarung Schulcampus hat ende letzten Schuljahres der HPR BBS (neben dem HPR Gym.) mit dem Hinweis auf fehlende Entlastungsstunden für deren Betreuung abgelehnt. Es wurde daraufhin von allen Hauptpersonalräten und dem Bildungsministerium vereinbart, eine Evaluation des Betreuungsaufwandes stichprobenartig über alle Schularten hinweg durchzuführen.

    Diese Untersuchung im letzten Schulhalbjahr zeigte, dass der Arbeitsaufwand in BBSen mit durchschnittlich ca. 3 Deputatstunden gegenüber anderen Schularten mit Abstand am höchsten ist (dort durchschnittlich ca. 0,5 Deputatstunden).

    Einen großen Dank an die Schulcampus-Betreuerinnen und -Betreuer der teilnehmenden BBSen Bernkastel-Kues, Mainz 2, Mainz 3, GuT Trier und Wirtschaft Trier.

    Leider deuten sich trotz dieses Ergebnisses immer noch keine Entlastungsstunden für die BBS-Schulcampusbetreuung an. Stattdessen reift im Bildungsministerium die Überlegung, Teile der oftmals 4 Entlastungsstunden für die Digitalkoordination zur Schulcampusbetreuung umzuschichten. Dazu wird eine Evaluation der Betreuungsaufgaben der Digitalkoordination ins Gespräch gebracht.

    Für den vlbs ist dieses geplante Vorgehen eine Ungeheuerlichkeit. Es müssen vielmehr die früher vergebenen meist 6 Entlastungsstunden der Digitalkoordination zur Verfügung gestellt werden, dazu weitere Entlastungen für die Schulcampusbetreuung. Einzig entlastend wird diskutiert, die administrativen Aufgaben der Schulcampusbetreuung den Schulträgern zu überantworten. Ob dies umsetzbar ist?

    In der neuen Inklusionsschulordnung (InSchO) werden die Regeln für den Nachteilsausgleich und der Übergang in das BVJ I für die G-Schülerinnen und -Schüler aus den Regelschulen festgeschrieben. Damit wird jedoch das Problem der oftmals fehlenden sonderpädagogischen Fachkräfte zur Unterstützung dieser Beeinträchtigten nicht gelöst.

    Darüber hinaus gibt es keine neuen Regelungen für die weiteren BBS-Schulformen. So verlieren beispielsweise Beeinträchtigte mit dem Förderbedarf L beim Übergang in das BVJ ihre sonderpädagogische Unterstützung, da sie nicht mehr zieldifferent unterrichtet werden. Dies ist für das Erreichen des Bildungszieles nicht förderlich. Das Gutachten zum sonderpädagogischen Förderbedarf sollte bis zu einem späteren Abschluss der Berufsausbildung gültig bleiben und damit Grundlage für die weitere Unterstützung sein. In der Berufsschule ist man für den unterrichtlichen Förderbedarf immer noch auf die Einsicht der ADD angewiesen.

    Der vlbs sieht deshalb mit der neuen InSchO keine wirklichen Verbesserungen für die Inklusion und unterstützt die Kritik des LEB und weiterer Lehrkräfteverbände in der gemeinsamen Presseerklärung zu „mehr Bildungsgerechtigkeit und Lernerfolge statt unterfinanzierter Inklusion“, die auch auf der vlbs-Homepage heruntergeladen werden kann. Denn die von der Landesregierung anvisierte Art der Umsetzung von Inklusion ist ein Sparmodell und zum Scheitern verurteilt. Die aktuellen Probleme an vielen Schulen des Landes sind schon jetzt so enorm, dass eine weitere Umsetzung der Inklusion ohne zusätzliche Ressourcen nicht zu verantworten ist.

    2024 02

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