Bearbeitungszeiten der Beihilfe und Pilotphase zum Bildungskettenprojekt (20.11.2023)

    (Harry Wunschel) Es häufen sich weiterhin die Beschwerden der Lehrkräfte zu den Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge. Ende Oktober wurden gar 30 Arbeitstage, d. h. 6 Wochen, auf der Homepage des Landesamtes für Finanzen ausgewiesen. Obwohl wir erreicht haben, dass zehn zusätzliche Stellen für die Bearbeitung der Beihilfeanträge geschaffen wurden, haben sich die Bearbeitungszeiten verschlechtert.

    Da die Zahlungsziele der Leistungserbringer deutlich kürzer sind, müssen die Betroffenen bis 5.000 € immer in Vorleistung treten. Erst ab diesem Betrag wird eine verkürzte Bearbeitungszeit versprochen. Das Kostenrisiko für abgelehnte Rechnungsbestandteile trägt durch die langen Bearbeitungszeiten die antragstellende Person. Weiterhin ist die eingesetzte App nicht ausgereift.

    Pikant: Die Beihilfeanträge der Landtagsabgeordneten werden bevorzugt bearbeitet! In einer Entschließung des dbb Rheinland-Pfalz wird deutlich gemacht: „Wir dringen weiterhin auf zügige, wirkungsvolle Problemlösung. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich für akzeptable Bearbeitungszeiten zu sorgen“.

    Die Pilotphase zum Bildungskettenprojekt verzahnte Ausbildungsbegleitung für Geflüchtete kann endlich starten.

    In Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung wurde in den letzten beiden Jahren erarbeitet, welche Schwerpunkte für Schülerinnen und Schüler mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Sicherung des Ausbildungserfolges am Lernort BBS dringend zu setzen sind. Oh Wunder, der Spracherwerb und Sprachkompetenz wurde als bedeutsamstes Ziel herausgearbeitet.

    Es wird endlich anerkannt, dass für den Erfolg im Berufsschulunterricht und in den Abschlussprüfungen ein Eingangssprachniveau B2 erforderlich ist, diese Mindestvoraussetzung aber leider bei den Betrieben beim Ausbildungsvertrag nicht immer beachtet wird. Es wird zusätzlich darauf verwiesen, dass im Berufsschulunterricht ein Aussetzen der regulären Benotung bis zu einem Jahr möglich ist.

    Es sollen zusätzliche Testungen und Sprachfördermaßnahmen in BVJ, BVJ-S, BF I und im ersten Jahr der Berufsschule an 4 Pilotschulen (Mainz I, Kusel, JWS Koblenz und Montabaur) erprobt werden. Dabei sollen die Aktivitäten der verschiedenen Geldgeber wie Bildungsministerium, BAMF, Kammern und Betriebe verzahnt, bestehende Maßnahmen erweitert und neue ermöglicht werden.

    Das DaZ-Angebot innerhalb und außerhalb der Regelklassen soll erweitert und Feriensprachkurse angeboten werden. Wir hoffen, dass diese Einzelmaßnahmen nicht nur temporär eingesetzt werden, sondern endlich akzeptiert wird, dass die Flüchtlingsintegration eine Daueraufgabe ist.

    Damit geht auch einher, dass für das BVJ-S ein sinnvoller Rahmen in einer Verordnung gesetzt werden muss. Die Klassenmesszahl muss auf das Niveau des BVJ abgesenkt und erklärt werden, wie die zusätzlichen Geflüchteten, die im Laufe des Schuljahres in die vollen Klassen aufgenommen werden müssen, sinnvoll in den Unterricht integriert werden können.