Neue Schulbaurichtlinie, Reisekostenerstattungen und Dienstradleasing (11.07.2023)

    (Harry Wunschel) Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulen ist zukünftig die Aufstellung eines pädagogischen Konzeptes für eine finanzielle Förderung notwendig. Die Beteiligung der Vertretungen der Schulgemeinschaft, dazu gehört auch der ÖPR, ist zu bestätigen. Die Umsetzung dieser „Planungsphase 0“ kann beispielsweise in Workshops, Projekten oder Schulentwicklungswerkstätten geschehen. Bisher war die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes durchaus möglich, jedoch nicht alle Schulträger sahen die Notwendigkeit dafür. Die Umsetzung der Mitbestimmung des Personalrates aufgrund der Gestaltung des neuen Arbeitsplatzes war auch nicht immer gesichert.

    Für Neubauten soll das pädagogische Konzept sogar durch einen Gesamtkonferenzbeschluss bestätigt werden. Das bisher zu erstellende Raumkonzept soll durch ein Flächenkonzept ersetzt werden. Dadurch werden eine flexible Nutzung und flexible Größe der Räume möglich, auch Clusterbildungen beispielsweise für ganze Abteilungen ermöglicht. Flure können für den Unterricht genutzt werden, wenn der Brandschutz beachtet wird. Für die Inklusion werden Flächenzuschläge berücksichtigt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sollen in die Planung einfließen. Hitzeschutz ist heute schon ein wichtiges Planungsthema.

    Ein Kompendium „Zukunftsfähige Schulbauten in Rheinland-Pfalz“ wurde parallel zur neuen Schulbaurichtlinie vorgelegt und ist für alle Beteiligten eine gute Hilfestellung. Für eine Beratung wird zukünftig ein Team beim PL mit Herrn Timo Korn von der BBS Karl-Hoffmann-Schule in Worms zur Verfügung stehen. Entscheidend wird jedoch sein, dass das Land den Finanztopf für die Fördergelder besser füllt und die sogenannten Kostenrichtwerte (für BBS derzeit 5.407 EUR/qm) an die neuen Nutzungskonzepte anpasst.

    Die Erhöhung der Erstattungssätze für Reisekosten wurde schon im November 2022 angekündigt. Jetzt ist es endlich soweit, die neuen Erstattungen gelten für Reisen ab dem 08. Juli 2023. Die (normale) Kfz-Wegstreckenentschädigung erhöht sich von 25 auf 28 ct pro gefahrenen Kilometer, die Entschädigung für Anwärterinnen und Anwärter von 15 auf 18 ct. Die Tagesgeldsätze steigen bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. von 5,11 EUR auf 8,00 EUR, bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Std. von 10,23 EUR auf 14 EUR und für einen vollen Kalendertag von 20,45 EUR auf 24,00 EUR.
    Der dbb hat in der Ausschussanhörung im Landtag dargelegt, dass die notwendige Anpassung der Sätze an die aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gestiegenen Kosten in keiner Weise erreicht wird. Außerdem sollte erreicht werden, dass die dienstlich veranlassten Fahrten von Anwärterinnen und Anwärter als „triftiger Grund“ anerkannt und somit auf die Höhe der Erstattungen der anderen Lehrkräften angepasst werden. Die Vorschläge wurden von der Landtagsmehrheit abgewiesen. Ein CDU-Antrag die Wegstreckenentschädigung um 30 % und die Tagesgelder um 50 % zu erhöhen, fand ebenso keine Mehrheit.

     

    Das Land hat inzwischen ein Konzept erarbeitet und die erforderlichen Leistungen für ein Dienstrad-Leasing europaweit ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung war eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von (E-)Fahrrädern im Wege des Leasings einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Zu den Serviceleistungen gehören die Abwicklung der Bestellung, Rückgabe, Schadensabwicklung, Wartung, Reparatur, Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals. Leasingnehmer soll nicht der Bedienstete sondern das Land sein.

    Wenn die konkrete Ausgestaltung des Überlassungsvertrages zwischen Leasingnehmer und Dienstherrn bekannt gegeben wird, berichtet der vlbs umgehend. Weiterhin muss noch die Gleichbehandlung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte sichergestellt werden. Eine Grundlagenregelung hierzu möchte das Land 2024 vorlegen.

    2024 02

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