Änderung der Corona-Regelungen in den Schulen (24.11.2022)

    (Harry Wunschel) Mit der neuen Absonderungsverordnung in Rheinland-Pfalz ändern sich ab dem 28.11.2022 die Regelungen für symptomlos Infizierte auch in den berufsbildenden Schulen.

    Schülerinnen und Schüler aber auch Lehrkräfte mit einem positiven Corona-Selbsttest (oder auch anderen Test) und Symptomlosigkeit müssen weder in Quarantäne noch sind sie zu einem PoC- bzw. PCR-Test zur Bestätigung des Testergebnisses verpflichtet. Sie dürfen die Wohnung verlassen, müssen jedoch in Begegnungssituationen für mindestens 5 Tage eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Symptomlos infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen deshalb auch in der Schule diese Maske tragen. Maskenpausen müssen jedoch gewährt werden.

    Symptomlos infizierte Lehrkräfte müssen mit Maske weiterhin in der Schule unterrichten. Treten jedoch Symptome auf, so gelten die bisherigen Absonderungsmaßnahmen. Für Schwangere ergeben sich keine Änderungen.

    Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler haben keine Verpflichtung eine symptomlose Infektion der Schule zu melden. Die Schule wiederum hat keine Pflicht mehr, diese Infektionen dem Gesundheitsamt zu melden. Die symptomlos Infizierten müssen nicht den Grund für ihr Maskentragen in der Schule nennen.

    Die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Erkältungs-/ Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz gelten zwar weiterhin. Jedoch kann auf dessen Grundlage zukünftig keine Schülerin oder kein Schüler bei Symptomen verpflichtend nachhause geschickt werden. Denn das generelle schulische Betretungsverbotes bei Corona-Infektionen wird aufgehoben. Das Lüftungskonzept ändert sich aufgrund der Anwesenheit symptomlos Infizierter im Schulraum nicht.

    Symptomlos Infizierte können beim Mittagessen natürlich ihre Masken absetzen, müssen aber separiert werden (z. B. in einem getrennten Raum). In Sport ist das Tragen von Masken ebenso nicht sinnvoll möglich. Über den Umgang mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern in Sport wird noch in den FAQ auf der Corona-Homepage der ADD informiert werden. Im Fachpraxis-Unterricht gilt wie in allen Innenräumen für diese Infizierte Maskenpflicht

    2024 10

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