vlbs jetzt e.V., vlbs-Rechtssammlung, vlbs-Beitrag, amtsangemessene Besoldung 04.05.2026

    Nach zwei Delegiertenversammlungen ist es endlich soweit:

    Der vlbs ist seit dem 17.04.2026 in das Mainzer Vereinsregister eingetragen und somit ein eingetragener Verein. Der Landesvorstand bedankt sich bei allen Delegierten für die große Unterstützung. Im Februar haben über 100 Delegierte den Aufwand nicht gescheut und an der kurzen hybriden Delegiertenversammlung teilgenommen. Die Umwandlung vom "nicht rechtsfähigen" Verband zum eingetragenen Verein ist für die Verschmelzung mit dem VLW notwendig geworden.

    Die vlbs-Rechtssammlung ist seit diesem Monat als Chatbot für alle Mitglieder zugänglich. Bitte erst den Zugangscode bei den Ortsverbandsvorsitzenden erfragen. Zur Aktivierung den Button rechts oben auf www.vlbs.org nutzen.

    Die Testversion, welche im letzten Berufsschultag in Neuwied vorgestellt wurde, ist deutlich verbessert worden. Vielen Dank dafür an Marcel Leinen (BBS Prüm)! Durch Ihre Nutzung kann die KI weiter dazulernen. Im Gegensatz zu ChatGPT werden die Antworten mit Quellenangaben versehen. Verbesserungsnotwendigkeiten können direkt im Chatbot gemeldet werden.

    Ab 2027 (für das Steuerjahr 2026) können vlbs-Mitgliederbeiträge steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig von der Werbungskostenpauschale.

    Das bedeutet, dass alle steuerpflichtigen Lehrkräfte eine Erstattung erhalten können und die Beträge zählen nicht mehr zur Werbungskostenpauschale.

    Nachdem sowohl der Bund als auch einige Bundesländer (z. B. Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein) eine Anpassung der Besoldung aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Besoldung planen, bleibt die Frage, wann Rheinland-Pfalz darauf reagieren wird. Es wird vermutet, dass durch die Abschaffung der Gehaltsgruppe A 4 sowie einiger Eingangsstufen die vom Gericht geforderte Mindestbesoldung von 80 % des sogenannten Äquivalenzeinkommens gerade noch erreicht wird. Die weiteren notwendigen Prüffaktoren sind jedoch noch nicht abschließend bewertet worden. Die Landespolitik schweigt derzeit dazu. Der vlbs empfiehlt daher, weiterhin jährlich die amtsangemessene Alimentation einzufordern. Der vlbs und der dbb stellen dafür wieder zum Jahresende ein Musterschreiben zur Verfügung.