Personalratswahlen im Mai

    (Markus Penner) Die vierjährige Amtszeit der Personalräte an berufsbildenden Schulen ist fast vorüber und Neuwahlen stehen im Mai an. Neben dem Haupt- und Bezirkspersonalrat werden auch die örtlichen Personalräte neu gewählt.

    Damit die Neuwahlen, die in der Woche vom 05. bis 09. Mai 2025 stattfinden, organisatorisch reibungslos und juristisch korrekt ablaufen können, kümmern sich die Wahlvorstände. Diese bestehen aus drei Wahlberechtigten und jeweils drei Ersatzmitgliedern (§ 16 LPersVG) und werden spätestens Anfang Februar vom örtlichen Personalrat bestellt.

    Falls dies bis zwei Monate vor der Wahl nicht erfolgt ist, kann auf Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft der Wahlvorstand durch eine Personalversammlung oder die Dienststellenleitung bestellt werden.

    Um den Wahlvorständen die Arbeit zu erleichtern, stellt der vlbs wieder den „Leitfaden für die Personalratswahlen der staatlichen Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen“ zur Verfügung. Diesen erhalten Sie in Kürze in gedruckter Form an Ihrer Schule, können ihn aber schon jetzt auf unserer Homepage www.vlbs.org unter „Personalratswahl 2025“ einsehen und heruntergeladen. Darüber hinaus bieten der vlbs und der VLW die folgenden Schulungen für Wahlvorstände an:

    • VLW: 27. Januar 2025, 10:00 – 16:00 Uhr, BBS Ludwig-Erhard-Schule Neuwied, Anmeldefrist 20. Januar 2025
    • vlbs: 04. Februar 2025, 9:00 – 15:00 Uhr, Online-Veranstaltung
    • vlbs: 06. Februar2025, 10:00 – 16:00 Uhr, BBS I Technik, Kaiserslautern, Anmeldefrist 27. Januar 2025

    Die Anmeldung zu allen drei Veranstaltungen ist über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.

    Bei Fragen zur Personalratswahl sprechen Sie uns gerne an, wir helfen gerne!