Vertretungskonzept, Kostenloser Zugang zu KI-Angeboten und Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte (19.12.2023)

    (Harry Wunschel) Nach dem Vorfall in Edenkoben und dem EPoS-Schreiben zur dringenden Notwendigkeit eines Vertretungskonzeptes wird derzeit in vielen berufsbildenden Schulen heftig diskutiert, wie unentschuldigtes Fehlen der Schülerinnen und Schüler ohne schuldhaftes Zögern zu den Eltern und Betrieben hin rechtssicher, aber auch schulisch machbar, gemeldet werden kann.

    Leider ist das Bildungsministerium nicht bereit, zumindest eine Rahmenkonzeption den Schulen zur Verfügung zu stellen. Es scheint nur gesichert, dass die Gesamtsituation bei unentschuldigten Fehlen des Schülers berücksichtigt werden muss. Dabei spielen auch Erfahrungswerte aus dem bisherigen Schülerverhalten eine wesentliche Rolle. Nur in Notfallsituationen ist ein sofortiges Handeln erforderlich. Ein generelles Abtelefonieren scheint nicht notwendig.

    Es wird empfohlen, dass die schulischen Gremien und das Krisenteam einen Weg zur Kommunikation von unentschuldigtem Fehlen unter Einbeziehung und Zustimmung der Eltern festlegen. Die Eltern sollen zu Beginn des Schuljahres mit Unterschrift bestätigen, dass und wie sie durch die Schule erreichbar sind.

    Insgesamt bleiben die Aussagen aus dem Bildungsministerium sehr unbefriedigend, da die vielen Einzelfälle und Probleme weder aufgegriffen noch Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Einziger positiver Punkt: Es sollen für die Erstellung von Vertretungskonzepten Fortbildungen im PL angeboten werden.

    Ab Ende Januar 2024 bis 31. Juli 2025 können alle rheinland-pfälzischen Lehrkräfte die KI-Angebote der Fortbildungsplattform fobizz kostenlos nutzen. Das Land gibt dafür 2,1 Mio. € im Jahr aus. Es wird damit ein datenschutzkonformer Zugriff auf den Chatbot GPT 4 von Open AI und die Bilderstellungs-KI DALL-E ermöglicht.

    Weiterhin können Fortbildungsveranstaltungen zum KI-Einsatz im Unterricht besucht und die KI-Tools von fobizz zur Unterrichtsvorbereitung genutzt werden. In den Fortbildungen wird ausführlich auf die Chancen und Herausforderungen von KI eingegangen. Der Zugang zu den KI-Anwendungen ist ebenso für die Schülerinnen und Schüler möglich. Nähere Angaben zum individuellen Zugang sollen im Januar in einem EPoS-Schreiben an alle Schulen gemacht werden.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte als rechtmäßig eingestuft. Begründet wird dies damit, dass es noch genügend weitere Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften gibt, wirksam für ihre berufliche Interessen einzutreten. Das Urteil wird vom vlbs begrüßt, denn mit dem besonderen Treueverhältnis der Lehrkräfte gegenüber dem Dienstherrn gehen auch besondere Rechte wie beispielsweise eine lebenslange Beschäftigung und die besondere Fürsorge gegenüber den Lehrkräften sowie Versorgungsempfängern einher, die natürlich erhalten bleiben sollen.

    2024 02

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